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PoloniaPFLEGE24 - HÄUSLICHE RUNDUM PFLEGE UND BETREUUNG

HÄUSLICHE RUNDUM PFLEGE UND BETREUUNG

Pflegesituation

Was sind die Voraussetzungen für eine Pflegekraft aus Osteuropa?

Das Arbeitsfeld einer Betreuungskraft in der sogenannten 24-Stunden Pflege umfasst sowohl hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Übernahme der Grundpflege, sowie mobilisierende Maßnahmen und individuelle Betreuung.

Zu den Tätigkeiten im Haushalt gehören, Einkaufen und Zubereitung der Mahlzeiten, Putzen der Wohnung (Reinhalten der Umgebung in der sich der Betreuer sowie der Pflegebedürftige aufhalten), Wäsche waschen und bügeln, Versorgung etwaiger Haustiere und beispielsweise die Pflege der Zimmerpflanzen.

Wichtig: Aus versicherungstechnischen als auch arbeitsrechtlichen Gründen dürfen Tätigkeiten wie Fenster putzen, schwere Gartenarbeit und Schneeschieben nicht von Betreuungskräften übernommen werden.

Bei der Grundpflege unterstützen die Betreuungskräfte die Pflegebedürftigen bei der täglichen Körperpflege, wie Waschen, Baden, Duschen, sowie der Mundhygiene, Haarpflege oder beim Rasieren. Im Rahmen dessen übernehmen sie bei Bedarf die Inkontinenzversorgung und geben Hilfestellung bei der Blasen- und Darmentleerung. Sie sind bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme behilflich und erinnern an die Medikamenteneinnahme.

Hierzu gehört auch die Planung und Ausführung von Ausflügen oder die Begleitung zu Ärzten, Behörden, Friseur u.ä.. Die Betreuungskraft ist ständiger Ansprechpartner, sie unterhält sich mit den Senioren, kocht mit ihnen gemeinsam, liest ihnen vor oder macht ein Gesellschaftsspiel mit Ihnen.

Abgrenzung zur medizinischen Behandlungspflege

Grundsätzlich gilt für alle Betreuungskräfte: Grundpflege ist erlaubt, Behandlungspflege darf nicht ausgeführt werden: Für grundpflegerische Tätigkeiten ist keine medizinische Ausbildung nötig – auch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder eben Betreuungskräfte dürfen diese Aufgaben übernehmen. Die Behandlungspflege hingegen beinhaltet ausschließlich medizinische Leistungen auf Anordnung eines Arztes, die von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, Versorgung offener Wunden, Injektionen und Blutzuckermessung.

Bei den mobilisierenden Maßnahmen geht es in erster Linie darum, die Pflegebedürftigen zu unterstützen, beispielsweise bei der Auswahl der Kleidung, sowie beim An-, Um- und Ausziehen, beim Gehen und Stehen, sowie motivierende Maßnahmen, gemeinsame Spaziergänge, sofern dies möglich ist, Mobilisierung nach Anleitung durch Therapeuten und gegebenenfalls Lagern nach Plan und Vorgabe.

Detlev Behrens

Detlev Behrens
Geschäftsführer
Versicherungsfachwirt
zert. Pflegeberater nach § 7a SGB XI

Jolanta Behrens

Jolanta Behrens
Koordinatorin
exam. Gesundheits- und Krankenpflegerin

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