Änderung 2017 der bestehenden Pflegestufe in einen Pflegegrad
Pflegebedürftikeit in Stufen alt |
Pflegegeld alt |
Pflegebedürftigkeit |
Pflegegeld |
---|---|---|---|
— | — | Pflegegrad 1 | — |
Pflegestufe 0 | 123 € | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe 1 | 244 € | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe 1 (mit Demenz) |
316 € | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe 2 | 458 € | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe 2 (mit Demenz) |
545 € | Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegestufe 3 | 728 € | Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegestufe 3 (mit Demenz) |
728 € | Pflegegrad 5 | 901 € |
Pflegereform 2017 (Video)
Wir erfüllen die Bedürfnisse unserer Kunden
Bruttokosten einer Pflegekraft pro Monat ab | 2150 Euro |
abzgl. Pflegegeld Leistung bei Pflegegrad 3 | -545 Euro |
abzgl. Verhinderungspflege (1.612 Euro/Jahr) | -134 Euro |
abzgl. Steuervorteile (max. 4.000 Euro/Jahr) | -333 Euro |
Effektive Kosten einer Pflegekraft | =1.138 Euro |
*zzgl. Reisekosten
Das Pflegegeld bemisst sich nach dem Pflegegrad und steht ihnen zu soweit Sie nicht zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst beauftragt haben, welcher Pflegesachleistung nach SGB XI bezieht.
Um diesen Betrag der Verhinderungspflege von maximal 1.612 Euro/ Jahr zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des
§39 SGB XI vorliegen. Zusätzlich ist eine Aufstockung um 50% des Budgets für die Kurzzeitpflege möglich (maximal 806 Euro/ Jahr).
Die häusliche Betreuung ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann daher vom Pflegebedürftigen nach den Regeln des
§35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch kann sich die Steuerlast um maximal 4.000 Euro/ Jahr reduzieren.
Abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen, wie z.B. die Anforderungen an die Sprachkenntnisse der Pflegekraft, Nachteinsätze usw. können also die Kosten für die häusliche Betreuung variieren.
Wir unterstützen Sie gerne auch persönlich vor Ort bei Ihrer Anfrage und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot
* Reisekosten: Hin und Abfahrt variieren je nach Transportmittel zwischen 150 € + 200 € und ggf. Corona Zuschlag.
Steuerliche Vergünstigungen
Die von Poloniapflege24 vermittelten Betreuungsleistungen sind grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig. Hierbei können jährlich von einem Gesamtbetrag bis zu 20.000 Euro 20%, also bis zu 4.000 Euro, direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen auch als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angegeben werden. Da wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung durchführen dürfen, befragen Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten bitte Ihren Steuerberater.
Weitere Zuschüsse und Förderungen
• Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Demenzcafé, Betreuungsnachmittage)
• Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
• Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
• Pflegehilfsmittel
Wir empfehlen Ihnen die Beantragung und Inanspruchnahme dieser Leistungen, da dies auch eine Entlastung für Ihre Betreuungsperson darstellt bzw. ihre Arbeit aktiv unterstützt. Während die hilfsbedürftige Person z. B. in einer Demenzgruppe oder in einer Tagespflege-Einrichtung stundenweise Aktivierung und Versorgung erhält, kann die Betreuungsperson diese Zeit für die notwendige Freizeit und Erholung nutzen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, dann können Sie sich sehr gerne an uns wenden.
Detlev Behrens
Geschäftsführer
Versicherungsfachwirt
zert. Pflegeberater
nach § 7a SGB XI
Jolanta Behrens
Koordinatorin
exam. Gesundheits- und Krankenpflegerin